Unsere Praxis besitzt vollumfänglich Erfahrung. Dazu gehören Unfälle, die während der Arbeit, auf dem Weg zu bzw. von der Arbeit passieren, aber auch Schulunfälle. Hierbei handelt es sich um einen Versicherungsfall der gesetzlichen Unfallversicherung.
Um eine entsprechend stringente und zielführende Behandlung zu gewährleisten, muss Ihr Termin innerhalb 7 Tagen nach Behandlung von Ihrem D-Artzt (Durchgangsarzt) begonnen werden.
Bei Nachbehandlungen von Arbeits- und Schulunfällen wird in unserer Praxis eine Termingarantie innerhalb der vorgegebenen Zeit vergeben.